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Entgelte Strom

Nach § 1 ARegV werden Netzentgelte ab dem 1. Januar 2009 im Wege der Anreizregulierung bestimmt. Die Bundesnetzagentur hat die Erlösobergrenze nach § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV festgelegt. Zum 1. Januar 2012 wurde die Erlösobergrenze 2012 gem. § 4 Abs. 3 ARegV angepasst, so dass ab diesem Zeitpunkt die in der nachfolgend aufgeführten Preistabelle genannten Stromnetzentgelte für das örtliche Verteilnetz der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH gelten.  

 

Netzentgelte Strom (ab 01.01.2012)Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb (ab 01.01.2012)Netzentgelte Strom (ab 01.01.2011) Preisblatt Messung und Messstellenbetrieb (ab 01.01.2011)

Preisblatt Bereitstellung von Lastgängen

 


Individuelle Netzentgelte gem. § 19 StromNEV:
Zur Zeit sind keine individuellen Netzentgelte nach § 19 StromNEV genehmigt.

Hochlastzeitfenster

Netzengpässe gem. § 15 Abs. 5 StromNZV:
Zur Zeit bestehen keine Engpässe im Verteilnetz der Stadtwerke Lübeck Netz GmbH.

Für Kunden, die weder einem gültigen Liefervertrag zugeordnet sind noch in die Ersatzversorgung fallen, gelten folgende Preise:

Notstromentnahme

(Preisgestaltung für geduldete Notstromentnahme durch den Netzbetreiber)

Monatspreistabelle(Monatliche Preise für "geduldete Notstromentnahme")