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Netzzugang Strom

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gem. § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.

Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Stromnetzzugangs-verordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.

Allgemeine Bedingungen gem. § 20 Abs. 1 EnWG

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) AGB Netzzugang LieferantAGB Netzzugang Kunde

Verträge

Lieferantenrahmenvertrag Strom (LRV Strom) Anlage 1 - Preisblatt Strom Anlage 2 - Ansprechpartner NetzbetreiberAnlage 3 - AGB zum LRVAnlage 4 - Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)Anlage 4.1 - SperrauftragAnlage 4.2 - Rückmeldung zur SperrungAnlage 4.3 - EntsperrauftragAnlage 4.4 - Rückmeldung zum EntsperrauftragNetznutzungsvertrag Anlage 1 - Preisblatt Anlage 2a - Ansprechpartner NetzbetreiberAnlage 2b - Ansprechpartner Netznutzer AGB Netzzugang Kunde

 

Elektronische Netznutzungsabrechnung

Das Umsatzsteuergesetz stellt für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs besondere Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen.

Gemäß § 14 Absatz 3 UStG müssen bei einer elektronisch übermittelten Rechnung sowohl die Echtheit der Herkunft (Authentizität) als auch die Unversehrtheit des Inhalts (Integrität) gewährleistet sein.

Dies kann auf zwei Arten sichergestellt werden:

  • Mittels qualifizierter elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz (vgl. § 14 Absatz 3 Nr. 1 UStG) oder
  • Per EDI-Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch, wenn in der Vereinbarung der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. (vgl. § 14 Absatz 3 Nr. 2 UStG).

Qualifizierte Signatur

Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH strebt mit ihren Marktpartnern die Abwicklung und Verschlüsselung der elektronischen Netznutzungsabrechnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Verfahren S/MIME an.

Weitere Informationen zur elektronischen Netznutzungsabrechnung und zu den Ansprechpartnern:

Netzbetreiberdatenblatt INVOIC

Soweit die Abwicklung der elektronischen Netznutzungsabrechnung mittels qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich sein sollte, ist der Abschluss einer EDI-Vereinbarung erforderlich. Der im nachfolgenden Download hinterlegte EDI- Rahmenvertrag basiert auf der branchenweit akzeptierten Mustervereinbarung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

EDI-RahmenvertragTechnischer Anhang zum EDI-Rahmenvertrag

Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse nach Tenor 5 GPKE

Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK 6-06-009-GPKE) - Abrechnungmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Die Stadtwerke Lübeck Netz GmbH befindet sich in einem Projekt zur Trennung des integrierten Abrechnungssystems. Dieses Angebot gilt nur bis zum Abschluss des Projektes, voraussichtlich im Oktober 2011.