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Umsatzsteuer-Rückerstattung für Wasserhausanschlüsse

Jetzt gibt´s Geld zurück!

Für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen ist der Umsatzsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt worden - und das rückwirkend zum 11. August 2000. Kunden, deren Aufträge zuvor mit vollem Umsatzsteuersatz (16 Prozent bis 31.12.2006, 19 Prozent seit 01.01.2007) besteuert wurden, können wir den Differenzbetrag zurückerstatten.

Derzeit prüfen wir für Sie, ob Sie die Vorraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllen. Sollte das der Fall sein, schreiben wir Ihnen diesen Betrag schnellstmöglich per Banküberweisung gut.

Wir haben die Stadtwerke Lübeck GmbH damit beauftragt, initiativ alle Kunden persönlich anzuschreiben, die zwischen August 2000 und Dezember 2008 von uns Rechnungen für Arbeiten an Trinkwasserhausanschlüssen erhielten. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen und Hilfe.